

Foto: THW
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Auf gute Zusammenarbeit!
Bei Schadenslagen im Inland kommt das THW in der Regel auf Anforderung und als Ergänzung zu den
lokal oder regional für die Schadenabwehr zuständigen Behörden zum Einsatz, insbesondere dann,
wenn technisches Spezialwissen erforderlich ist oder mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss.
Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem
Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang
der Aufgaben Unterstützung benötigen. Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen
spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen.
Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muß, alarmieren Sie den
nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle und sagen, was zu tun ist.
Wir schicken dann aus dem "Technik-Baukasten" THW die erforderlichen Einsatzkräfte in den Einsatz.
Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten.
Wir sind telefonisch erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen
Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle.
Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab.
Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.
Im folgenden haben wir übersichtlich zusammengestellt, was Sie als Profi in der Gefahrenabwehr
über uns wissen sollten. Da hier ein bundesweiter "Durchschnitt" dargestellt ist, kann Ihr THW-Ortsbeauftragter
oder Geschäftsführer im Gespräch sicher manches zu örtlich abweichenden Möglichkeiten ergänzen.
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